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AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Oxentis GmbH

1. Geltungsbereich
1.1 Unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend „AGB" genannt) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen (Lieferungen und Leistungen) zwischen der Oxentis GmbH (nachfolgend „Lieferant" genannt) und unseren Kunden (nachfolgend „Besteller" genannt), die Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögens. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Lieferant stimmt der Geltung dieser AGB ausdrücklich schriftlich zu.

1.2 Bestellt der Besteller die Ware auf elektronischem Wege, wird der Lieferant gemäß § 312i Abs. 2 Satz 2 BGB von den gesetzlichen Verpflichtungen des § 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3, Satz 2 BGB freigestellt. Die zur Vertragsabwicklung erforderlichen Daten werden vom Lieferant gespeichert; eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Für die ordnungsgemäße Lieferung durch Paketversender und Spediteure werden die Lieferadresse sowie Bestellinhalte des Bestellers weitergegeben. Auf Verlangen werden diese Daten nebst diesen AGB dem Besteller per E-Mail zugesandt.

1.3 Der Lieferant betreibt zu gewerblichen Zwecken unter der Domain http://www.trinkflaschenexpress.de eine Homepage. Der Lieferant bietet Bestellern auf diesen Websites Produkte, hauptsächlich Trinkflaschen aus Kunststoff, Aluminium und Edelstahl zum Kauf über das Internet an.

2. Vertragsschluss
2.1 Die Angebote des Lieferanten auf der Website sind freibleibend und unverbindlich.

2.2 Mit dem Absenden der Bestellung über unseren Onlineshop durch Anklicken des Buttons „Kaufen" gibt der Besteller eine rechtsverbindliche Bestellung ab. Die Bestellung kann jedoch nur abgegeben werden, wenn der Besteller die AGB des Lieferanten durch Anklicken akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufnimmt.

2.3 Ein Vertragsabschluss und damit eine vertragliche Bindung kommen erst zustande, wenn der Besteller die Bestellung/Druckvorlage in Textform, per E-Mail, per Telefax oder schriftlich bestätigt und die daraus resultierende Zahlung des Bestellers ohne Abzüge auf dem Konto des Lieferanten eingegangen ist.  

2.4 Für den Fall, dass die bildlichen Darstellungen einer Trinkflasche Dekorationsmaterial enthalten, so ist dieses Dekorationsmaterial nicht vom Kaufvertrag umfasst, sofern die Produktbeschreibung keine abweichenden Angaben zum Lieferumfang enthält.

2.5 Ist die Lieferung der bestellten Ware nicht möglich, wird eine Annahmeerklärung nicht erfolgen. Der Lieferant wird den Besteller in diesem Fall unverzüglich informieren und sofern er bereits eine Gegenleistung erhalten hat, diese unverzüglich zurückerstatten.

2.6 Zum Auftrag des Bestellers gehörende Unterlagen (Bilder etc.) sind nur annähernd maßgebend und stellen – falls keine ausdrückliche, in Textform oder schriftliche Zusicherung von dem Lieferanten erfolgte – keine zugesicherte Eigenschaft dar.

3. Preise, Zahlungsbedingungen und Verzug
3.1 Die Preisangaben verstehen sich zzgl. der jeweiligen, gesetzlichen Umsatzsteuer und zzgl. der Kosten für Verpackung und Versand. Inselzuschläge und Express-Versandkosten sowie Express-Druckkosten werden gesondert berechnet.

3.2 Der Lieferant stellt dem Besteller nach Vertragsabschluss für die bestellte Ware eine Rechnung aus. Der Lieferant liefert gegen Vorkasse. Der Besteller kann die Zahlung per PayPal oder eigener Banküberweisung vornehmen. Vorauszahlungen werden bei der Rechnungsstellung berücksichtigt.

3.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Forderungen des Lieferanten für Lieferungen und Leistungen innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Eine Skonto-Regelung muss schriftlich vereinbart sein.

3.4 Zahlt der Besteller nicht vereinbarungsgemäß, ist der Lieferant gem. § 353 HGB berechtigt, Zinsen vom Tage der Fälligkeit an zu verlangen. Darüber hinaus ist der Lieferant im Verzugsfall berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Zusätzlich kann der Lieferant bei Zahlungsverzug nach schriftlicher Mitteilung an den Besteller die Erfüllung seiner Verpflichtungen bis zum Erhalt der Zahlungen einstellen.

3.5 Der Auftraggeber schuldet bei Verzug mit einer Entgeltforderung außerdem einen pauschalen Schadensersatzbetrag in Höhe von 40,00 Euro. Dies gilt auch, wenn sich der Besteller mit einer Abschlagszahlung oder einer sonstigen Ratenzahlung in Verzug befindet. Die Pauschale in Höhe von 40,00 € ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist. Der Lieferant behält sich vor, gegenüber dem Auftraggeber einen höheren Verzugsschaden geltend zu machen.

4. Versand, Transport, Versicherung, Gefahrübergang
4.1. Die Auswahl von Verpackung, Versandweg und Transportmittel ist, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, dem Lieferanten überlassen.

4.2 Mit der Übergabe an die Bahn, den Spediteur oder den Frachtführer bzw. mit Beginn der Lagerung, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes oder Lagers, geht die Gefahr auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn der Lieferant die Anlieferung übernommen hat.

4.3 Verzögert sich aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, der Versand oder kommt der Besteller aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug, so geht die Gefahr auf den Besteller ab Eintritt der Verzögerung über.

4.4. Die von dem Lieferanten leihweise zur Verfügung gestellten Förderhilfsmittel (z.B. Paletten) sind vom Besteller bei Anlieferung unmittelbar zurückzugeben, Verluste oder Beschädigungen nach Anlieferung gehen dabei zu Lasten des Bestellers, es sei denn, der Besteller kann nachweisen, dass ihn hieran kein Verschulden trifft. Pro verlorener oder beschädigter Palette hat der Besteller einen Betrag in Höhe von 12,50 € zzgl. MwSt. an den Lieferanten zu zahlen. Der Besteller ist berechtigt, eine andere, unbeschädigte Palette mit vergleichbarer Qualität ersatzweise bei Anlieferung an den Lieferanten zu übergeben.

5. Lieferung und Liefertermine
5.1 Liefertermine sind nur dann fix verbindlich, wenn dies ausdrücklich so mit dem Besteller vereinbart worden ist.

5.2 Da der Lieferant nur gegen Vorkasse liefert (vgl. Ziffer 3.2), ist die Einhaltung des Liefertermins von der Zahlung des Bestellers und der Freigabe der Druckvorlage durch den Besteller abhängig.

5.3. Der Lieferant ist zu einer angemessenen Aufschiebung betroffener Lieferverpflichtungen berechtigt bei Streik, Aussperrung, sonstigen Betriebsstörungen jeder Art oder nachträglich auftretenden Schwierigkeiten in der Vor- und Betriebsstoffbeschaffung, beim Versand oder Transport der Ware, es sei denn der Lieferant, seine Organe oder diejenigen Erfüllungsgehilfen, denen besondere Leitungsaufgaben übertragen sind, hätten die Verzögerung vorsätzlich oder fahrlässig zu vertreten. Entsprechendes gilt beim Ausbleiben richtiger oder rechtzeitiger Selbstbelieferung und bei Eintritt sonstiger, behindernder Umstände, die der Lieferant nicht zu vertreten hat. Der Lieferant wird in Fällen, in denen eine Lieferverzögerung absehbar ist, unverzüglich unter Angabe der Gründe und Bekanntgabe des voraussichtlichen Lieferzeitpunkts mitteilen, dass die Ware nicht innerhalb der Lieferfrist geliefert werden kann.

5.4 Bei einer für den Besteller unzumutbaren Fristverlängerung hat der Besteller das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Gleiches gilt, wenn der Lieferant sich aus anderen Gründen im Lieferverzug befindet und er eine vom Besteller schriftlich zu setzende angemessene Nachfrist ungenutzt verstreichen lässt oder die Lieferung dauerhaft nicht möglich ist.

5.5 Auch bei Vereinbarung eines fixen Liefertermins ist es für den Verzugseintritt erforderlich, dass dem Lieferanten eine angemessene Nachfrist schriftlich gesetzt wird. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist kann der Besteller für die Leistung oder Teilleistung vom Vertrag zurücktreten.

5.6 Teillieferungen sind zulässig, soweit dies für den Besteller zumutbar ist.

5.7 Der Besteller ist zur unverzüglichen Abnahme termingerecht bereitgestellter oder gelieferter Ware verpflichtet. Bleibt zur Auslieferung fertiggestellte Ware auf Wunsch des Bestellers zu seiner Verfügung beim Lieferanten liegen, lagert dieser die Ware sodann auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Dasselbe gilt im Falle des Annahmeverzugs des Bestellers.

6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Die Ware bleibt Eigentum des Lieferanten bis zur Erfüllung aller gegenseitigen und künftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller. Dies gilt auch, wenn die einzelne Forderung in laufende Rechnung aufgenommen und der Saldo anerkannt ist.

6.2 Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware sorgfältig zu verwahren und auf eigene Kosten gegen Abhandenkommen und Beschädigung zu versichern. Er tritt seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen hiermit im Voraus an den Lieferanten ab. Der Lieferant nimmt diese Abtretung an. Der Besteller ist zur getrennten Lagerung und Kennzeichnung der dem Lieferanten gehörenden Waren verpflichtet.

6.3 Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware nimmt der Besteller für den Lieferanten vor, ohne dass dem Lieferanten daraus Verpflichtungen entstehen. Verbindet, vermischt, vermengt oder verarbeitet der Besteller die Vorbehaltsware mit anderen Waren oder bildet er sie mit anderen Waren um, so steht dem Lieferanten an der daraus hervorgegangenen, neuen Ware Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen Warenwerten zu. Die neue Ware gilt insoweit als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.

6.4 Eine Veräußerung der Vorbehaltsware ist nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zulässig. Anderweitige Verfügungen, wie Verpfändungen und Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware, sind nicht gestattet. Sämtliche, dem Besteller hinsichtlich der Vorbehaltsware aus Weiterveräußerung oder sonstigen Rechtsgründen zustehenden Forderungen tritt der Besteller hiermit im Voraus in Höhe der Forderungen des Lieferanten an diesen ab. Im Falle von Miteigentum erfasst die Abtretung nur den Miteigentum entsprechenden Forderungsanteil des Lieferanten. Der Lieferant nimmt die Abtretung hiermit an. Eine Weiterveräußerung ist nur unter Sicherstellung dieser Abtretung zulässig. Auf Verlangen des Lieferanten hat der Besteller seinen Schuldnern die Abtretung anzuzeigen. Der Lieferant ist berechtigt, diese Anzeige der Abtretung jederzeit vorzunehmen, wenn der Besteller mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät.

6.5 Die Ermächtigung des Bestellers zur Verfügung über die Vorbehaltsware und zur Einziehung der abgetretenen Forderungen, kann bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, bei unberechtigten Verfügungen, bei Wechsel- und Scheckprotesten sowie dann, wenn gegen den Besteller ein Insolvenzverfahren beantragt ist oder dem Lieferanten eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage des Bestellers bekannt wird, widerrufen werden.

6.6 Bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im Voraus abgetretenen Forderungen hat der Besteller den Lieferanten unverzüglich zu unterrichten. Der Lieferant ist berechtigt in diesem Fall die Vorbehaltsware ohne Rücktritt vom Vertrag sofort in Besitz zu nehmen, zu diesem Zweck den Betrieb des Bestellers zu betreten, zweckdienliche Auskünfte über die Vorbehaltsware zu verlangen. Die Kosten etwaiger Interventionen hat der Besteller zu tragen.

6.7 Übersteigt der Wert der an den Lieferanten gegebenen Sicherheiten die Forderungen des Lieferanten insgesamt um mehr als 10 %, so ist der Lieferant verpflichtet, die überschüssigen Sicherheiten nach billigem Ermessen und eigener Wahl freizugeben.

7. Sachmängel
7.1 Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Ablieferung der Sache. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bei einer vorsätzlich oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.

7.2 Für die Eignung der gelieferten Ware für die vom Besteller in Aussicht genommenen besonderen Zwecke übernimmt der Lieferant keine Haftung, es sei denn, diese Zwecke wurden schriftlich in der Auftragsbestätigung festgehalten. Falls der Lieferant nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern usw. des Bestellers zu liefern hat, übernimmt dieser das Risiko der Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck.

7.3 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, kann Farbtonidentität nicht gewährleistet werden. Branchenübliche herstellungsbedingte und/oder auf technischen Fortschritt basierende Abweichungen gelten als gestattet, soweit die Grenzen der zulässigen Abweichung nicht ausdrücklich festgelegt sind.

7.4 Der Besteller ist verpflichtet die gelieferte Ware nach Erhalt zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Eingang der Ware, in Textform, per E-Mail, per Telefax oder schriftlich u rügen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Entdeckung in Textform, per E-Mail, per Telefax oder schriftlich zu rügen. Bei Nichteinhaltung der Rügefrist gilt die Ware als genehmigt. Entsprechendes gilt für Mengenabweichungen, soweit diese nicht vom Besteller unverzüglich, spätestens 5 Arbeitstage nach Eingang der Ware in Textform, per E-Mail, per Telefax oder schriftlich gerügt werden.

7.5 Beanstandete Ware ist auf Verlangen unverzüglich an den Lieferanten zurück zusenden; der Lieferant übernimmt die Transportkosten, wenn die Mängelrüge berechtigt ist.

7.6 Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung durch den Besteller oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, steht der Lieferant nicht ein. Gleiches gilt für die Folgen unsachgemäßer und ohne Einwilligung des Lieferanten vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Bestellers oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern.

7.7 Wurde eine Abnahme der Ware oder eine Erstmusterprüfung vereinbart, ist die Rüge von Mängeln ausgeschlossen, die der Besteller bei sorgfältiger Abnahme oder Erstmusterprüfung hätte feststellen können.

7.8 Bei berechtigter, fristgemäßer Mängelrüge bessert der Lieferant nach seiner Wahl die beanstandete Ware nach oder liefert Ersatz. Kommt der Lieferant diesen Verpflichtungen nicht oder nicht vertragsgemäß innerhalb einer angemessenen Zeit nach, so kann der Besteller dem Lieferanten schriftlich eine letzte Frist setzen, innerhalb derer der Lieferant seinen Verpflichtungen nachzukommen hat. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist kann der Besteller Minderung des Preises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

7.9 Der Lieferant kann die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Bestellers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Lieferanten, auch diese unter den Voraussetzungen der Ziffer 7.9 Satz 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

8. Haftungsbeschränkungen
8.1 Der Lieferant haftet unbeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferanten, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzungen, sowie auf Arglist oder Übernahme einer Garantie beruhen.

8.2 Davon abgesehen haftet der Lieferant auch für sonstige Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von Bedeutung sind und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertraut oder vertrauen darf (Kardinalpflichten, bspw. mangelfreie Lieferung der Ware). Der Lieferant haftet jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind sowie beschränkt und zwar beschränkt auf die Deckungssummen der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung.

8.3 Die in den vorstehenden Sätzen enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Lieferanten betroffen ist. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung des Lieferanten ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

8.4 Schadensersatzansprüche verjähren nach einem Kalenderjahr ab Ablieferung der Sache oder Erbringung der Leistung unabhängig von einer Kenntnis des Kunden von Schadensursache und/oder Schadensverursacher. Die kurze Verjährungsfrist gilt nicht, soweit das Gesetz zwingend längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bei einer vorsätzlich oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.

9. Instruktion und Produkthaftung
9.1 Der Besteller ist verpflichtet, etwaige von dem Lieferanten herausgegebene Produktinformationen sorgfältig zu beachten und an seine Abnehmer weiterzuleiten.

9.2 Der Besteller verpflichtet sich, eine entsprechende Vereinbarung auch mit seinen Abnehmern zu treffen und dies dem Lieferanten auf Verlangen nachzuweisen. Kommt der Besteller dieser Verpflichtung nicht nach und werden hierdurch Produkthaftungsansprüche gegen den Lieferanten ausgelöst, stellt der Besteller den Lieferanten im Innenverhältnis von derartigen Ansprüchen auf erste Anforderung frei.

10. Rechte Dritter/Urheberrechte
10.1 Erfolgen Lieferungen nach Plänen, Bildern, Zeichnungen, Modellen, analytischen Vorgaben oder sonstigen Angaben des Bestellers und werden dadurch Rechte Dritter, insbesondere Schutzrechte, verletzt, so ist der Besteller verpflichtet, den Lieferanten von diesen Ansprüchen auf erste Anforderung schuldrechtlich freizustellen und dem Lieferanten eine liquide Sicherheit in Form einer selbstschuldnerischen, unbefristeten Bankbürgschaft zur Verfügung zu stellen.

10.2 An Mustern und Vorschlägen, Zeichnungen oder technischen Unterlagen über die zu liefernde Ware oder ihre Herstellung behält sich der Lieferant sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Gegenstände und/oder Informationen dürfen nur im Zusammenhang mit den von dem Lieferanten gelieferten Waren verwendet und Dritten nicht ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung des Lieferanten zugänglich gemacht werden.

10.3 Der Lieferant speichert in seiner elektronischen Datenverarbeitung personenbezogene, geschäftsnotwendige Daten über den Besteller.
 
11. Vertraulichkeit
11.1 Der Besteller wird alle Unterlagen (dazu zählen auch Muster, Modelle und Daten) und Kenntnisse, die er aus der Geschäftsverbindung mit dem Lieferanten erhält, nur für die gemeinsam verfolgten Zwecke verwenden und mit der gleichen Sorgfalt wie entsprechende eigene Unterlagen und Kenntnisse gegenüber Dritten geheim halten, wenn der Lieferant die Unterlagen als vertraulich bezeichnet oder an ihrer Geheimhaltung ein offenkundiges Interesse hat. Diese Verpflichtung beginnt ab erstmaligem Erhalt der Unterlagen oder Kenntnisse und endet, wenn nichts anderes in Textform, per E-Mail, per Telefax oder schriftlich vereinbart ist, 24 Monate nach Ende der Geschäftsverbindung.

11.2 Die Verpflichtung gilt nicht für Unterlagen und Kenntnisse, die allgemein bekannt sind oder die bei Erhalt dem Besteller bereits bekannt waren, ohne dass er zur Geheimhaltung verpflichtet war, oder die danach von einem zur Weitergabe berechtigten Dritten übermittelt werden oder die von dem empfangenden Kunden ohne Verwertung geheim zuhaltender Unterlagen oder Kenntnisse entwickelt werden.
 
12. Höhere Gewalt
Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen, Unwetter, Glatteis und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse befreien die Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich der betroffene Vertragspartner in Verzug befindet, es sei denn, dass er den Verzug vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Die Vertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.

13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht und Schriftform
13.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Sitz des Lieferanten in Northeim Erfüllungsort.

13.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Rechtsstreitigkeiten, auch im Rahmen eines Wechsel- und Scheckprozesses, ist ausschließlich das für Northeim zuständige Gericht. Der Lieferant ist auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen.

13.3 Auf die Vertragsbeziehung ist ausschließlich das jeweils aktuelle Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts anzuwenden. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den Warenkauf (CISG - "Wiener Kaufrecht") ist ausgeschlossen.
 
14. Schlussbestimmungen
Am 09.01.2016 trat die "ODR-Verordnung Nr. 524/2013" EU-weit in Kraft. Die EU hat damit ein europaweites System zur Streitbeilegung und –schlichtung im eCommerce eingeführt. Es sollen Streitigkeiten zwischen Endverbrauchern und Unternehmern, die aus online geschlossenen Geschäften resultieren, außergerichtlich geklärt werden. Beschwerden können auf dieser Plattform eingereicht werden:
ec.europa.eu/consumers/odr/

Sie haben Fragen, dann melden Sie sich gerne bei uns: info@oxentis.de

Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück)

An

Oxentis GmbH

Am Münster 9-11
D 37154 Northeim


E-Mail: info@oxentis.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

____________________________________________________________

____________________________________________________________

 

Bestellt am _________________ (*)/erhalten am (*) _________________

 

Name des/der Verbraucher(s) ___________________________________

Anschrift des/der Verbraucher(s)

_______________________________________________

_______________________________________________

_______________________________________________

 

Datum ___________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s)
(nur bei Mitteilung auf Papier) ____________________________

 

(*) Unzutreffendes streichen.

Weitere Informationen

Identität des Verkäufers

Oxentis GmbH
Am Münster 9-11
D 37154 Northeim
Telefon: (49) 5551 - 9949-16
E-Mail: info@oxentis.de

Außergerichtliche Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Wir sind bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren teilzunehmen.

Bestellvorgang
Produkte können Sie unverbindlich durch Anklicken des Buttons in den Warenkorb legen. Den Inhalt des Warenkorbs können Sie jederzeit durch Anklicken des Links "Zum Warenkorb / Zur Kasse" unverbindlich ansehen. Die Produkte können Sie jederzeit durch Anklicken des Buttons oder durch Eintragen der Menge 0 im Mengenfeld der Warenkorb-Position wieder aus dem Warenkorb entfernen. Wenn Sie die Produkte im Warenkorb kaufen wollen, klicken Sie den Button "Zur Kasse gehen".
Bitte geben Sie dann Ihre Daten ein. Die Pflichtangaben sind mit einem * gekennzeichnet. Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen.
Nach Eingabe Ihrer Daten, Auswahl der Zahlungsart und Auswahl der Versandart gelangen Sie zur Bestellseite, auf der Sie Ihre Eingaben nochmals überprüfen können. Durch Anklicken des Buttons "Kaufen" schließen Sie den Bestellvorgang ab. Der Vorgang lässt sich jederzeit durch Schließen des Browser-Fensters abbrechen. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie weitere Informationen, z.B. zu Korrekturmöglichkeiten.

Vertragstext
Der Vertragstext wird auf unseren internen Systemen gespeichert. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie jederzeit auf dieser Seite einsehen. Die Bestelldaten werden Ihnen per E-Mail zugesendet. Ihre vergangenen Bestelldaten können Sie in unserem Kunden Login-Bereich einsehen.

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